Ab 01.01.2014 gelten folgende Preise:
Gründergemeinden Übrige Gemeinden
Doppelzimmer: | CHF 104.-- | CHF 111.-- |
Einzelzimmer: | CHF 112.-- | CHF 119.-- |
Der Pensionspreis Gründergemeinden und deren angeschlossenen Gemeinden kommt zur Anwendung, wenn ein Heimbewohner mindestens 10 Jahre in einer der genannten Gemeinde Wohnsitz hatte und daselbst besteuert wurde.
Der Pensionspreis übrige Gemeinden kommt zur Anwendung bei Personen aus allen übrigen Gemeinden, sowie bei Personen aus Gründergemeinden, die nicht mindestens 10 Jahre in einer Gründergemeinde die Steuerpflicht erfüllt haben.
Der Pensionspreis reduziert sich um CHF 24.00 pro Abwesenheitstag. Der Abreise und der Wiedereintrittstag werden voll verrechnet. Für das Mittagessen werden CHF 12.00 in Abzug gebracht sofern die Abwesenheit spätestens am Vorabend gemeldet wird. Abwesenheitsreduktionen und Mittagessenabzüge werden nicht kumuliert.
Spezielle Speisewünsche werden zusätzlich verrechnet.
Bezieht der Bewohner eine Hilflosenentschädigung wird das Heim diese nach Verfügung der entsprechenden Ausgleichskasse in Rechnung stellen.
Der Pflegezuschlag wird von der Pflegedienstleitung zusammen mit dem zuständigen Arzt festgelegt. Die Einstufung (BESA: Pflege- und Betreuungsgrad) erfolgt nach schweizerischen Richtlinien. Die Pflegekosten werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.
Die Kleider der Bewohner werden von der Wäscherei mit einem Namensband versehen. Die Beschriftungen eines Kleiderstückes kostet CHF 0.50. Strümpfe gelten als ein Kleidungsstück.